Kommunalwahl am 08. März 2026
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten BĂ¼rgermeister, OberbĂ¼rgermeister und Landräte fĂ¼r grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Scheidet einer der letztgenannten Mandatsträger im Verlauf einer Wahlperiode aus, kann jedoch die Amtszeit des neu gewählten ersten BĂ¼rgermeisters, OberbĂ¼rgermeisters oder Landrats auch Ă¼ber die Wahlzeit des Gemeinderats bzw. Kreistags hinausreichen. In diesen Gemeinden bzw. Landkreisen findet dann am Tag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen keine BĂ¼rgermeister- bzw. Landratswahl statt.
In der Verwaltungsgemeinschaft Baunach finden am 08.03.2026 regulär die Wahlen des Stadtrats Baunach und der Gemeinderäte Reckendorf, Lauter und Gerach statt. Zeitgleich wurden jeweils die Wahlen der BĂ¼rgermeister unserer Mitgliedsgemeinden stattfinden. Voraussichtlich werden gewählt:
Stadt Baunach | Erster BĂ¼rgermeister | 16 Stadtratsmitglieder |
Gemeinde Reckendorf | Erster BĂ¼rgermeister | 14 Gemeinderatsmitglieder |
Gemeinde Lauter | Erster BĂ¼rgermeister | 12 Gemeinderatsmitglieder |
Gemeinde Gerach | Erster BĂ¼rgermeister | 8 Gemeinderatsmitglieder |
Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, fĂ¼r Sport und Integration (StMI) betreut, im Ăœbrigen aber von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgefĂ¼hrt.
Weitere Informationen, Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, fĂ¼r Sport und Integration
Einheitliche Formularsammlung fĂ¼r Parteien und Wählergruppen fĂ¼r das Aufstellungsverfahren der Kommunalwahlen 2026
Parteien und Wählergruppen, die sich an den nächsten Gemeinde- und / oder Landkreiswahlen beteiligen möchten, können ab 01. Dezember 2024 beginnen, die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber vorzubereiten und durchzufĂ¼hren.
Mit einer umfassenden Informationsschrift sowie einem Kalender, der alle wahlrechtlichen Termine und Fristen in Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren enthält, möchten wir interessierten Parteien und Wählergruppen Antwort auf die wichtigsten Fragen bei der Aufstellung und Einreichung eines Wahlvorschlags geben.
Sie erhalten daher bei uns rechtssichere und praxisorientiert gestaltete Formulare in einer Mappe und zusätzlich einen Link zu einem geschĂ¼tzten Bereich mit den Formularen in digitaler Form zum downloaden.
Damit haben Sie keinen administrativen Aufwand bei der Formularbeschaffung und den Vorteil der Einheitlichkeit bei der Einreichung zur PrĂ¼fung.
Wer bereits jetzt die digitale Formularsammlung haben möchte, kann sich gerne unter Angabe der Bezeichnung des Wahlvorschlagsträgers per Email oder Telefon an Frau Bayerlein wenden.
Wahlsachbearbeitung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Frau
Bayerlein
Ansprechpartnerin
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09544/299-36 | 09544/299-20 | 20 OG | e.bayerlein@vg-baunach.de |